Freistellungsbescheinigungen


Mit der Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes bestätigen wir Ihnen, dass Sie von der Verpflichtung befreit sind, einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent einzubehalten (Bauabzugsteuer) und an das für den Leistenden zuständige Finanzamt zu zahlen.

Bitte laden Sie sich diesen Bescheid unbedingt herunter oder drucken Sie ihn aus und legen Sie ihn zu Ihren Unterlagen.

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